Norwegen fühlt sich Menschenrechten gegenüber verpflichtet

31. Mai 2009

Für afrikanische Staaten wie z.B. Eritrea, Mali oder den Sudan ist die Beschneidung junger muslimischer Frauen, basierend auf historischen, kulturellen und religiösen Hintergründen, ein ganz selbstverständliches Ritual.

Jedes Jahr werden hier hunderttausende Mädchen oftmals ohne Betäubung sowie unter fragwürdigen hygienischen Bedingungen im Alter zwischen vier und 14 Jahren im Genitalbereich regelrecht “verstümmelt”.
Schwere psychische wie körperliche Schäden sind hierbei die Folge.

Der norwegische Ausländerausschuss (UNE) hat sich nun Gedanken zum Thema „Beschneidung” gemacht.
Klares Fazit der Behörde ist, dass diese eine schwere Verletzung gegen die menschlichen Grundrechte darstellt. Das soll Konsequenzen haben.

Die UNE hat nun, als höchste quasirichterliche Klageinstanz Norwegens beschlossen, dass afrikanische Familien deren kleinen Töchtern die Genitalverstümmelung droht, automatisch und sofort ein Aufenthaltsrecht bzw. Asyl in Norwegen erhalten können.

Die norwegische Regierung kritisiert den „Alleingang” des norwegischen Ausländerausschusses.
Jedoch revidierte die UNE ihre „selbstständige Einwanderungspolitik” bisher nicht und bleibt dem Beschluss zur Asylgenehmigung für afrikanische Familien mit der Begründung treu, dass man sich den Menschrechten mehr verpflichtet fühle, als den Standpunkten der Politiker.

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